Wie wird man Jugendfischer?
1. Personen, die das 7, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben (Jugendliche), können einen Jugend- fischereischein erhalten, der mit Wirkung vom Ausstellungstag für die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs erteilt wird. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortungsvoller Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.
2. Jugendliche können bereits ab dem Alter von 7 Jahren, ohne Jugendfischereischein, in Begleitung eines Mitglieds fischen.
3. Ein Aufnahmeantrag bei unserer Jugendgruppe, ausgefüllt von Deinem Erziehungsberechtigtem (Vater/Mutter).
4. Nach erfolgter Aufnahme bekommst Du von uns einen Jugendjahreserlaubnisschein ausgestellt.
| Jugendwart Benjamin Köberl Tel. 0151/51071453 |
Jugendwart Wolfgang Mandl |